Bei der Erstinstallation einer Anlage beträgt der Zuschuss 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die bisherige Größenbegrenzung entfällt. Neu ist, dass dieser Betrag nunmehr auch für die Erweiterung bestehender
Solarkollektoranlagen je Quadratmeter zusätzlich installierter Kollektorfläche
gewährt wird, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden
Anlage. Zudem sind jetzt auch Solaranlagen förderbar, die zur Beheizung
von Schwimmbeckenwasser genutzt werden. Sie werden mit 80 Prozent der Fördersätze
für normale Kollektoranlagen bezuschusst.Ab 1. Juni 2004 werden im Gegenzug die technischen Anforderungen an die Sonnenkollektoren erhöht. Ab dann werden nur noch Produkte gefördert, deren jährlicher Kollektorertrag 525 statt bislang 350 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr bei einem solaren Deckungsanteil von 40 Prozent beträgt und die die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen. |