Solaranlage zur Brauchwassererwärmung
Das Bundesumweltministerium hat die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) zum Jahresbeginn verbessert. So sehen die ab 2004 geltenden neuen Förderrichtlinien eine deutliche Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten vor. Neben privaten Nutzern können nunmehr auch Kommunen, Kirchen und sonstige öffentlichrechtliche Körperschaften Anträge im Rahmen des MAP stellen.

Bei der Erstinstallation einer Anlage beträgt der Zuschuss 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die bisherige Größenbegrenzung entfällt.

Neu ist, dass dieser Betrag nunmehr auch für die Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen je Quadratmeter zusätzlich installierter Kollektorfläche gewährt wird, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage. Zudem sind jetzt auch Solaranlagen förderbar, die zur Beheizung von Schwimmbeckenwasser genutzt werden. Sie werden mit 80 Prozent der Fördersätze für normale Kollektoranlagen bezuschusst.

Ab 1. Juni 2004 werden im Gegenzug die technischen Anforderungen an die Sonnenkollektoren erhöht. Ab dann werden nur noch Produkte gefördert, deren jährlicher Kollektorertrag 525 statt bislang 350 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr bei einem solaren Deckungsanteil von 40 Prozent beträgt und die die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen.